Weiterer Zeitverzug bei der 2. Stammstrecke: die Vorhaltemaßnahmen für die U 9 als faule Ausrede – krachende Planungsfehler als eigentlicher Grund
Dass die Zeitplanung zur 2. S-Bahn-Stammstrecke (zum wiederholten Male) nicht zu halten ist, liegt nicht ausschließlich und schon gar nicht originär an den Vorhaltemaßnahmen für die U 9, sondern großenteils an den grotesken Fehlplanungen im Bereich des Hauptbahnhofs (Überdeckung zwischen dem anfangs bergmännisch aufzufahrenden Bahnsteigtunnel für die S-Bahn und der Tunnelsohle des Bahnhofbauwerks der U4/U5 lediglich fünf Meter und den Säulenfundamenten gar nur 1,80 Meter, was technisch kaum machbar wäre). Die Zuschlagserteilung für die Vergabeeinheit 30 (Baulos Tunnel West mit Station Hauptbahnhof) war für Juli 2017 eingeplant gewesen, konnte dann jedoch aufgrund der Zwänge zur Umplanung erst im Dezember 2018 erfolgen, also gut drei Jahre nach Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung (02.09.2015!).
Das was die Staatsregierung als „Vereinfachung im Bauverfahren, um den Bau der 2. Stammstrecke sowohl zeitlich als auch finanziell zu optimieren“, bezeichnet (in Antwort vom 7. Juni 2018 auf eine parlamentarische Anfrage), ist nichts anderes als der Versuch, krachende Planungsfehler zu heilen.
Was veranlasst Staatsregierung und DB AG bis zuletzt von Fertigstellung und Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke im Jahr 2026 zu fabulieren, wo doch bereits in den Ausschreibungsunterlagen seit Juli 2018 der 10. Mai 2027 als Fertigstellungstermin für die „Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof“ (VE 30) benannt wird.
Die Beantwortung bzw. Nicht-Beantwortung der aktuellen mündlichen Anfrage lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass ein einzelner Abgeordneter näher dran ist am Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabegeschehen als die Staatsregierung, die zuständige Ministerialbürokratie und die BEG. Oder aber die Staatsregierung behauptet wieder einmal bewusst die Unwahrheit, heißt sie belügt Landtag und Öffentlichkeit.