Vergütungen und Vergünstigungen als MdL

„Entschädigung bzw. Diäten“ Laut Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine monatliche Entschädigung von zur Zeit 8.657 Euro. Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel, so dass je-der Abgeordneter aktuell 8.633,28 Euro im Monat erhält. Diese Entschädigung unter-liegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches gibt es keine. Diese Entschädigung wird nach Art. 5 Abs. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entspre-chend der Einkommensentwicklung in Bayern nach unten oder oben angepasst. So wird sie zum 1. Juli 2021, zeitversetzt angepasst an die nach unten gegangene all-gemeine Einkommensentwicklung, um 1,6 Prozent auf 8.519 Euro abgesenkt. 

„Kostenpauschale“ 

Für die mandatsbedingten Aufwendungen, wie etwa für Mieten und Nebenkosten für Büros, für Büroausstattung und -materialien, mandatsbedingte Fahrt- und Reisekos-ten, erhält jeder Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG in Höhe von aktuell 3.589 Euro. Für Abgeordnete, die einen Ausschuss-vorsitz innehaben, erhöht sich die Kostenpauschale um 510 Euro pro Monat. Auch die Kostenpauschale wird jährlich angepasst. Die Anpassung richtet sich hier nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. 

Gelder für IuK-Ausstattung 

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikations-geräte (PCs, Faxgeräten, Mobiltelefonen, Hardware, Drucker, Mailingsysteme etc.) gibt es ein festgelegtes Budget. Nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen allen Abgeord-neten jeweils bis zu 12.500 Euro pro Legislaturperiode (fünf Jahre) zu. Bei jeder An-schaffung ist ein Eigenanteil in Höhe von 15 Prozent zu leisten. 

Budget für persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 

Für die Bezahlung persönlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht den Abgeord-neten ein Jahresbudget in Höhe von aktuell 141.129,54 Euro zur Verfügung. 

Netzkarten ÖPNV 

Alle Mitglieder des Landtages erhalten für den Zeitraum ihres Mandates eine Netz-karte der DB AG für Bayern und eine Netzkarte der MVG für München. 

Vergütung für die Mitgliedschaft im Rundfunkrat des BR 

Abgeordnete, die auch Mitglieder des Bayerischen Rundfunkrates sind, erhalten eine monatliche Grundpauschale in Höhe von 700 Euro und ein Sitzungsgeld von je 100 Euro pro Sitzung (Bayerisches Rundfunkgesetz Art. 7 Abs. 6 und daraus folgend § 9 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates).

„Aufwandsentschädigung im kommunalen Ehrenamt“ 

Für die Tätigkeit in diversen Gremien im Kontext mit meinen Mandaten als Gemein-de- und Kreisrat erhalte ich ca. 2.300 Euro im Monat. Die größten Posten sind hier die Aufwandsentschädigungen für das Amt des 2. Bürgermeisters der Gemeinde Gröbenzell mit 1.006 Euro sowie für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck mit 664 Euro. Der Rest setzt sich zusammen aus Sitzungsgeldern/Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeiten im Gemeinderat Gröbenzell und im Kreistag Fürstenfeldbruck, in deren jeweiligen Ausschüssen sowie in der Verbandsversammlung der Sparkasse und im Aufsichtsrat eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens. Der überwiegende Teil dieser Einkünfte unterliegt der Steuerpflicht, ein Teil der Einkünfte über die Aufwandsentschädigungen für das Amt des 2. Bürgermeisters der Gemeinde Gröbenzell wird mit der „Entschädigung“ nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz durch eine entsprechende Kürzung Letzterer verrechnet.