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PM: Kein Schmalspur-Ausbau der S4!
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Leserbrief
Südwestumfahrung – ein irrwitziges Projekt
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6. Februar 2018

Die S 4 gehört zu den S-Bahn-Linien, die vor ihrer Einbindung in die Stammstrecke die meisten Fahrgäste haben. Ausgerechnet die S 4 hat aber keine eigenen Gleise, muss also im Mischverkehr fahren (neben den S-Bahnen Regional-, Fern- und Güterverkehr). Dringend notwendige Investitionsmaßnahmen wie die Entschärfung des Engpasses „Westkopf Pasing“ und der Ausbau bis Buchenau wurden und werden immer wieder zugesagt, dann aber auch immer wieder in die fernere Zukunft verschoben. Gerade aber der Zwangspunkt „Westkopf Pasing“ und auch generell der Mischverkehr sorgen für jede Menge an Verspätungen, die dann wiederum in die Stammstrecke und anschließend in das gesamte S-Bahn-Netz getragen werden.

Bereits im August 1991 erhielt die damalige Bundesbahn den Auftrag, Investitionsmaßnahmen zur Einführung des 10-Minuten-Taktes in der Hauptverkehrszeit für die Strecke zwischen Pasing und Buchenau zu planen. Mitte 2003 versprachen Bayerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Otto Wiesheu und Bahnchef Hartmut Mehdorn, den Ausbau der Strecke nach Buchenau so voranzutreiben, dass bis zum Jahr 2009, spätestens aber bis 2010 der 10-Minuten-Takt möglich sei. In der Rahmenvereinbarung über das 10-Jahres-Entwicklungskonzept für den Schienenverkehr im Freistaat Bayern zwischen der DB AG und dem Freistaat Bayern vom September 2003 war beispielsweise der Ausbau („S 4 West: Streckenausbau zur Einführung des 10-Minuten-Taktes“) als „einvernehmlich als prioritär eingestufte Maßnahme“ enthalten.

Mit den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung (23. März 2010) und des Landtages (14. April 2010) mit einer Mehrheit aus CSU, FDP und SPD zum Bahnknoten München wurde jedoch entschieden, dass der S 4-Ausbau nicht mehr erste Priorität genießen und, wenn überhaupt, nur mehr bis Eichenau geführt werden soll. Auch fortan gab es jede Menge an Ankündigungen, die Planungen zügig zu beginnen.

So erklärte beispielsweise der zu diesem Zeitpunkt zuständige Staatsminister Zeil im Spätsommer 2011: „Im Falle eines positiven Ergebnisses“ der zu diesem Zeitpunkt laufenden, aber auch schon für 2008 als fertiggestellt angekündigten, „Nutzen-Kosten-Untersuchung wird die Bahn die Entwurfs- und Genehmigungsplanung starten“. Im August 2015 versuchte die Staatsregierung ihr vermeintliches Bedauern darüber auszudrücken, dass die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) noch nicht abgeschlossen sei, und suggerierte damit, dass es bereits die Grundlagenermittlung und die Vorplanung gäbe, und im März 2016 ließ die mittlerweile dem Bayerischen Innenministerium zugeordnete Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) verlauten, der Ausbau der S 4 befinde sich in der Vorplanung.

Wie oben ausgeführt, war über Jahrzehnte der viergleisige Ausbau zwischen Pasing und Buche­nau zugesagt. Unlängst hat nun die DB AG verlauten lassen, die Vorplanungen zum Ausbau der S 4, und hier v.a. den Bau eines dritten Gleises zwischen Pasing und Eichenau, in Auftrag gegeben zu haben. Eben einen solchen dreigleisigen Ausbau bis Eichenau hatte noch vor wenigen Jahren die DB AG vehement als „nicht zielführend“ abgelehnt. Unseres Erachtens wäre ein nur dreigleisiger Ausbau, zumal nur bis Eichenau, im Zweifelsfall doch nichts anderes als teure Flickschusterei. Drohen würde, dass die Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit der S 4-West zementiert und die Zugzahlen des Regionalverkehrs München – Kaufering/Buchloe/Allgäu wie auch des Fernverkehrs in die Schweiz auf lange Zeit limitiert würden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was sind die Ergebnisse der Voruntersuchung aus dem Jahr 2001 und der Machbarkeitsuntersuchung 2004/2005, welche Folgerungen und welche weiteren Schritte waren die Konsequenzen der beiden genannten Untersuchungen?
  2. a) Wurde die Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2006, in der und mit der sich die DB AG zur Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung verpflichtet hatte und die Staatsregierung im Gegenzug die Übernahme der Kosten für die Planungen durch den Freistaat zugesichert hatte, aufgehoben bzw., wenn nicht, weshalb wurden dann die vereinbarten Planungen über Jahre hinweg nicht erstellt?
  3. b) Meinte Staatssekretärin Katja Hessel mit der in ihrem Bericht an den Landtag vom 17.04.2012 angekündigten Beauftragung der DB AG mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch die Staatsregierung immer noch die Verpflichtung der DB AG aus der o.g. Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2006 oder sprach sie von einer neuerlichen Beauftragung und, wenn letzteres mit ja zu beantworten ist, wie sah diese Beauftragung im Konkreten aus?
  4. Was war das Ergebnis der Arbeiten der von der DB Netz eingesetzten internen Arbeitsgruppe, die laut Auskunft der Staatsregierung (24.06.2002) „zur Untersuchung der Einbindung zusätzlicher Streckengleise in den Bahnhof Pasing und zur Ermittlung des Infrastrukturbedarfs bis Buchenau“ tätig sein sollte?
  5. Wie viele potentielle Bieter meldeten sich auf die u.a. in der Bayerischen Staatszeitung vom 23. September 2005 veröffentlichte Bekanntmachung der europaweiten Ausschreibung für die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den „4gleisigen Oberbau der ca. 19 km langen zweigleisigen Mischbetriebsstrecke München – Pasing – Buchenau sowie deren höhenfreie Einbindung in den Bf. München-Pasing„, in der des Weiteren konkret benannt waren der „Ersatz von 5 Bahn­übergängen durch Bauwerke“ und der „barrierefreie Ausbau von 5 S-Bahn­stationen„, wie wurde das Verfahren fortgesetzt, wurde die Ausschreibung aufgehoben?
  6. Wie viele potentielle Bieter meldeten sich auf die u.a. in der Bayerischen Staatszeitung vom 14. Juli 2006 veröffentlichten Ausschreibung der „Projektsteuerung im Zuge der Leistungsphasen 1 und 2 von Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen und technischer Streckenausrüstung für den S-Bahn-Ausbau München – Pasing – Buchenau„, wie wurde das Verfahren fortgesetzt, wurde die Ausschreibung aufgehoben?
  7. Wie häufig und wann hat der Arbeitskreis aus Vertretern des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und der DB AG, dessen Aufgabe es laut Staatsregierung war, „die Ausbaumaßnahmen zu konkretisieren und zu optimieren, um das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,04 zu stabilisieren“, getagt und was sind die Ergebnisse des Einsatzes des Arbeitskreises?
  8. Im Spätsommer 2011 erklärte der zu diesem Zeitpunkt zuständige Staatsminister Zeil: „Im Falle eines positiven Ergebnisses“ der zu diesem Zeitpunkt laufenden, aber auch schon für 2008 als fertiggestellt angekündigten, „Nutzen-Kosten-Untersuchung wird die Bahn die Entwurfs- und Genehmigungsplanung starten“. Startete die DB AG dann tatsächlich einigermaßen zeitnah die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und, wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wie reagierte die Staatsregierung auf das Nichtstattfinden des Startens der Entwurfs- und Genehmigungsplanung?
  9. Hat die DB AG bezogen auf das Gutachten von BEG und MVV aus dem Jahr 2000 ihre Auffassung, ein drittes Gleis bis Eichenau sei „nicht zielführend“, aufgrund der „höheren Fahrplanqualität“ sei ein viergleisiger Ausbau erforderlich, geändert und, wenn ja, wie wird dieser Gesinnungsumschwung jetzt begründet?

 

 

Martin Runge
Um Beantwortung innerhalb der üblichen Frist und Aufnahme in die Landtagsdrucksachen wird gebeten.

 

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