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S4-Ausbau: Staatsregierung und CSU strafen sich selber mit Lügen
30. März 2021
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22. Juni 2021

Grünes Änderungspaket zum PAG im Innenausschuss am Mittwoch, 23. Juni

„Der von der Söder-Regierung vorgelegte Änderungsgesetzentwurf für das Polizeiaufgabengesetz ist absolut unzulänglich – greift viel zu kurz und wird an der für uns offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nichts ändern“, erklärt die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze. „Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet. Anders kann man die Reformbestrebungen der Staatsregierung leider nicht beschreiben.“ 

Kaum eine andere Gesetzesverschärfung hatte in der vergangenen Legislaturperiode so viel friedlichen Protest der Zivilgesellschaft auf die Straße gebracht, wie die Änderungen am Polizeiaufgabengesetz in Bayern im Jahr 2018. Drei Jahre später hat die Söder-Regierung endlich ihre groß angekündigte Reform vorgelegt, von der nach einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bayerischen Landtags, bei der es harsche Kritik hagelte, nicht mehr viel übriggeblieben ist. Dr. Martin Runge, grüner Vorsitzender des Innenausschusses: „Viel zu spät, zu wenig Verbesserungen. Es ist enttäuschend, dass der Gesetzentwurf der Söder-Regierung auch nicht ansatzweise den Ansprüchen genügt, die wir an ein bürgerrechtsfreundliches Polizeigesetz in Bayern haben.“

Die Landtags-Grünen bringen ein umfassendes Antragspaket (Anhang) zum PAG ein, dass am Mittwoch, 23. Juni, ab 9.15 Uhr, im Innenausschuss behandelt wird. Unter anderem soll der Einsatz von Bodycams in Wohnungen verfassungskonform ausgestaltet werden, denn die bisherige Pre-Recording-Funktion ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch soll die zulässige Höchstdauer einer polizeilichen Präventivhaft in Bayern nicht mehr als 14 Tage betragen dürfen und es soll kein Mensch mehr nur wegen der Besorgnis der Begehung einer bloßen Ordnungswidrigkeit in Präventivhaft genommen werden dürfen. Die Söder-Regierung hat hier im Lockdown total übersteuert, Menschen – auch Minderjährige – wurden zum Teil mehrere Wochen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Haft genommen. So kann es nicht weitergehen. „Die bisherige Reform ist ein Reförmchen“, so Katharina Schulze und Martin Runge. „Wir Grüne wollen das PAG durch unsere Anträge von seinen massivsten Entgleisungen befreien. Dennoch ist klar, dass dieses Gesetz nicht mehr zu retten ist. Wir brauchen ein bürgerinnen- und bürgerrechtsfreundliches Polizeirecht für Bayern. Wenn die Söder-Regierung kein Einsehen hat, werden ihr letztlich erneut die Verfassungsgerichte die Gesetzestexte diktieren.“


Das grüne Antragspacket:

Verfassungskonforme Gewahrsamshöchstdauer und kein Präventivge[1]wahrsam bei Verstoß gegen Ordnungswidrigkeiten

Bodycams in Wohnungen verfassungskonform ausgestalten

Verpflichtender anwaltlicher Beistand bei Freiheitsentzug

Keine DNA-Analyse im Gefahrenabwehrrecht

Keine Vernachrichtendienstlichung der Polizei – Eingriffsschwelle der drohenden Gefahr aus dem allgemeinen Polizeirecht streichen!

Überwachungsgesamtrechnung für Bayern vorlegen

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