Selbstverständlich dürfen auch Journalisten genervt sein und dies auch in ihrer Berichterstattung und Kommentierung zum Ausdruck bringen. Aber sie sollten sich dabei schon in etwa an die Fakten halten. Auf der Tagesordnung der Sitzung des Fürstenfeldbrucker Kreistages stand nun einmal der Bericht zur Entwicklung des Fliegerhorst-Geländes. Zu den wesentlichen Inhalten der Sitzungsvorlage gehörten auch die Ausführungen zur aktuellen und künftigen Zusammenarbeit der Anliegerkommunen einschließlich der vorgesehenen Gründung eines Zweckverbandes als organisatorisches Kleid für das gemeinsame Zusammenwirken bei der Entwicklung des Geländes. Und an eben diesem Zweckverband soll sich laut Sitzungsvorlage auch der Landkreis beteiligen.
Anders als wohl manche Kollegen und Kolleginnen im Kreistag haben wir GRÜNE unsere Hausaufgaben gemacht, heißt über die Zweckverbands-Lösung diskutiert, uns hierzu positioniert und unsere Position dann in der Kreistags-Sitzung vorgetragen. Weshalb wir letzteres nicht hätten tun sollen, das soll uns mal einer erklären.
Nochmals zur Klarstellung: Wir GRÜNE haben stets betont,
dass auch wir ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen von Fürstenfeldbruck,
Maisach, Emmering und
Olching im Kontext mit der Entwicklung des Gebietes des ehemaligen
Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck begrüßen. Und es spricht selbstredend nichts
dagegen, wenn der Landrat hier moderierend tätig ist. Die ins Auge gefasst
Institutionalisierung der Zusammenarbeit über einen Zweckverband halten wir
jedoch für verfehlt.
Ein Zweckverband ist eine eigenständige Körperschaft mit eigenen Zuständigkeiten, auch solchen hoheitlicher Art, Dienstherrenfähigkeit etc. Im konkreten Fall sollen dem Verband Aufgaben wie die städtebauliche Entwicklung und die Erschließung – einschließlich der überörtlichen Verkehrsanbindung – des Verbandsgebietes wie Wirtschaftsförderung und Standortmarketing sowie Erwerb und Veräußerung von Grundstücken übertragen werden. Vor allem aber sollen alle ansonsten den Mitgliedsgemeinden zustehenden Hoheitsrechte nach dem Baugesetzbuch wie das Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen, der Erlass von Veränderungssperren oder die Ausübung von Vorkaufsrechten, auf den Verband übergehen.
Wichtigstes Organ im Zweckverband ist die Verbandsversammlung. In diese entsenden die einzelnen Mitgliedsgemeinden ihre Vertreter entsprechend dem Proporz in ihren Räten. Naheliegenderweise ist eine Verbandsversammlung jedoch auf eine bestimmte Zahl an Vertretern gedeckelt, im konkreten Fall sollen es 16 sein. D.h., die großen Gruppierungen in den Räten dominieren dann die Verbandsversammlung, die kleineren Gruppierungen sind gar nicht vertreten, was nicht den Wahlergebnissen und somit nicht dem Wählerwillen entspricht. Deshalb von uns auch der Hinweis auf die „Demokratieverkürzung“.
Im konkreten Fall sollen jetzt die Zuständigkeiten für Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung, mit die wichtigsten Aufgaben von Gemeinde- und Stadträten, erst einmal von den Räten der beteiligten Kommunen hin zu den Bürgermeistern und den großen Fraktionen verschoben werden. Gleichzeitig sollen aber wiederum „Entscheidungen im Bebauungsplanverfahren, die einen wesentlichen Teil des im räumlichen Wirkungskreis des Verbandsgebietes liegenden Gemeindegebiets betreffen, nur mit Zustimmung der betroffenen Verbandsgemeinde getroffen werden“. Wo da die von den Protagonisten der Zweckverbands-Lösung in der Kreistagssitzung am 16. Mai behauptete Effizienz durch Entscheidungsfindung in einem Gremium sein soll, muss noch erklärt werden.
Des Weiteren ist im aktuell vorgesehenen Regelwerk für den neu zu gründenden Zweckverband eine Sperrminorität für Fürstenfeldbruck oder für jeweils zwei der anderen Mitgliedsgemeinden für Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung und für andere „Entscheidungen von grundlegender Bedeutung“ enthalten. D.h., wenn beispielsweise zwei der anderen Mitgliedsgemeinden nicht mitziehen (die jedem Verbandsmitglied zustehenden Stimmen sollen nur einheitlich abgegeben werden dürfen!), dann darf Fürstenfeldbruck keine bauplanerischen Schritte im Verbandsgebiet auf Brucker Flur beschließen. Umgekehrt kann Fürstenfeldbruck im Alleingang die bauplanerischen Entscheidungen aller anderen Mitgliedsgemeinden auf deren Flur im Verbandsgebiet blockieren. Gleiches gilt für den Erwerb bzw. auch für den Verkauf von Grundstücken, so derartige Rechtsgeschäfte in die Kategorie der „Entscheidungen von grundlegender Bedeutung“ fallen, wovon wiederum auszugehen ist. Auch der Austritt einer Gemeinde aus dem Zweckverband soll im Übrigen nur nach Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder in der Verbandsversammlung möglich sein.
Fazit: Zum einen nimmt ein Zweckverband kleineren Gruppierungen in den Stadt- und Gemeinderäten Mitwirkungsmöglichkeiten bei Entscheidungen zu originär kommunalpolitischen Fragen. Zum anderen bringt die Zweckverbands-Lösung im konkreten Fall nicht die von ihren Protagonisten verkündete und erwünschte Effizienz im Finden und Umsetzen von Entscheidungen, im Gegenteil.
Unserer Auffassung nach ist ein Zweckverband dann ein geeignetes Instrument der kommunalen Zusammenarbeit, wenn es a) um die Erfüllung einer ganz konkreten Aufgabe geht (z.B. Schulzweckverband oder Zweckverband zur Wasserversorgung) und b) alle Beteiligten an einem Ende eines Seiles ziehen. Beide genannten Kriterien sind aber im Falle des vorgesehenen Zweckverbandes zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck nicht gegeben.
Unseres Erachtens wäre die kommunale Arbeitsgemeinschaft, wie sie in Art. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) definiert ist, das geeignete organisatorische Kleid. In Absatz 2 des genannten Artikels im KommZG heißt es: die kommunale Arbeitsgemeinschaft „dient insbesondere dazu, Planungen der einzelnen Beteiligten und das Tätigwerden von Einrichtungen aufeinander abzustimmen, gemeinsame Flächennutzungspläne vorzubereiten und gemeinsame wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen“. Exakt darum geht es doch bei der gemeinsamen Entwicklung des Gebietes von und um Fursty.