Sehr geehrter Herr Minister,
in Kreisen der Richterschaft und auch bei weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgerichts München I stellt man sich aktuell die Frage, ob aufgrund des Raumbedarfs für das wieder errichtete Bayerische Oberste Landesgericht und auch zusätzlicher Raumansprüche Ihres Hauses einzelne Kammern des Landgerichts München I ausgelagert werden sollen. In diesem Zusammenhang bitte ich höflich um Beantwortung folgender Fragen.
- Stimmt es, dass für das Bayerische Oberste Landesgericht alle/fast alle Räume im ersten Obergeschoss des Justizpalastes vorgesehen sind?
- Trägt man sich in Ihrem Hause mit dem Gedanken, mit dem Ministerium auch
Räume im zweiten Obergeschoss des Justizpalastes zu belegen?
- Ist beschlossen bzw. im Gespräch, Kammern des Landgerichts München I aus dem Justizpalast auszulagern und, wenn ja, welche Kammern und an welchen Standort?
- Halten Sie es für zielführend, Kammern mit wesentlicher Funktion und hohem Publikumsverkehr wie etwa Bau- und Bankenkammern aus der Stadtmitte/von Nähe Hauptbahnhof weg zu verlagern?
- Wurden im Bereich der St.-Martin-Straße bereits Gebäude/Räumlichkeiten angemietet bzw. erworben und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Größenordnung, für welche Verwendung und, im Falle der Anmietung, mit welcher Laufzeit?
- Wurden an anderer Stelle in der Landeshauptstadt München bereits Gebäude/Räumlichkeiten angemietet bzw. erworben und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Größenordnung, für welche Verwendung und, im Falle der Anmietung, mit welcher Laufzeit?
Mit freundlichen Grüßen