Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Antrags auf Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm, wie sieht der Zeitplan zur Bearbeitung der weiteren Schritte des Antrags aus und welche Position hat die Staatsregierung zum Antrag der Stadt Neu-Ulm?
Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Neu-Ulm hat am 21.03.2018 beschlossen, die Kreisfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu beantragen. Der Antrag ist am 23.03.2018 beim damaligen Staatsministerium des Innern und für Integration eingegangen. Das Staatsministeri-um des Innern, für Sport und Integration führt derzeit mit Unterstützung der Regierung von Schwaben das vorbereitende Verfahren durch.
Die Regierung von Schwaben hat der Stadt Neu-Ulm zuletzt die Stellungnahme des Landkrei-ses, der gemäß Art. 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuhören ist, zugeleitet. Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm hat in der Sitzung am 19.10.2018 im Rahmen der Anhörung durch die Regierung eine Stellungnahme verabschiedet und zudem beschlossen, die zuständigen Stellen sowie den Bayerischen Landtag zu bitten, den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit ab-zulehnen. Die Regierung hat in ihrem Schreiben vom 14.11.2018 darauf hingewiesen, dass es eine wesentliche Voraussetzung für die Erklärung der Kreisfreiheit sei, dass die Stadt die praktische Bewältigung der neu auf sie zukommenden Aufgaben sicherstellt. Es liege nun bei der Stadt Neu-Ulm, hierzu auch in Verhandlungen mit dem Landkreis Neu-Ulm über konkrete Umorganisationsmaßnahmen und deren Modalitäten einzutreten. Die Stadt wurde gebeten, die Regierung über den Fortgang der Entwicklung ab Beginn des Jahres 2019 regelmäßig zu informieren.
Da es seit der Gebietsreform keinen Fall einer Erklärung zur kreisfreien Gemeinde gegeben hat, kann auf Erfahrungswerte nicht zurückgegriffen werden. Der Zeitplan für das Verfahren auf Erklärung der Kreisfreiheit wird maßgeblich davon abhängen, wann und mit welchem Er-gebnis die beteiligten Gebietskörperschaften ihre Verhandlungen über die bilateral zu treffen-den Übereinkünfte betreffend ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse abschließen. Der Staat hat darauf keinen Einfluss. Im Hinblick auf die Vielzahl der zwischen den Gebietskörperschaften noch bilateral zu regelnden Fragen und des damit verbundenen Konfliktpotentials ist aktuell eine Prognose über einen Zeitplan nicht seriös möglich.
Die Staatsregierung wird den Antrag auf Erklärung der Kreisfreiheit am Maßstab der in der Gemeindeordnung geregelten Voraussetzungen objektiv und ergebnisoffen prüfen.