Der nachfolgende Text dient der kurzen Erläuterung der Fragen in den Anträgen vom 6. Februar, 3. April und 15. Mai 2017 zur anvisierten Fusion der Sparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg-Dießen und der Anliegen, welche die bündnisgrüne Kreistagsfraktion Fürstenfeldbruck mit der Antragstellung zum Ausdruck bringen.

Uns interessieren eben nicht nur Fragen nach dem möglichen Mehrwert einer Fusion durch Steigerung des Ertragsniveaus infolge von Synergieeffekten und Einsparungen. Eine wichtige Rolle spielen für uns Gesichtspunkte, die die Kunden, die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sparkasse, die Anzahl der Geschäftsstellen und die Sitzgemeinden letzterer betreffen.

Und von besonderem Interesse sind für uns die Diskussion und Beantwortung von Fragen zur Erfüllung oder eben Nichterfüllung sparkassenspezifischer Kernaufgaben, zur Anbindung der Sparkasse an ihre Träger und zur Transparenz. Was Letzteres betrifft, so drohen nach der Fusionierung weitere Verschlechterungen. Denn im Verwaltungsrat und in der Verbandsversammlung der dann fusionierten Sparkasse, getragen von einem Zweckverband mit zahlreichen Mitgliedskommunen, werden Mitglieder kleinerer und mittelgroßer Fraktionen in den kommunalen Räten zum Nachteil von Pluralität und Transparenz nicht mehr stattfinden. Damit zusammenhängend werden Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Ausschüttung eines Teiles der Überschüsse an die Sparkassenträger, wie sie de facto und de jure möglich wären, noch unwahrscheinlicher.

Was die Erfüllung sparkassenspezifischer Kernaufgaben anbelangt, so werfen wir beispielsweise die Frage auf, ob und inwieweit bei einem fusionierten Institut, hinter dem ein Zweckverband mit so großer Gebietsausdehnung steht, die Gewährleistung der Örtlichkeit und der Versorgung in der Fläche noch gegeben sein wird. Auch hinterfragen wir, wie es um die Erfüllung weiterer in Sparkassengesetz und Sparkassenordnung fixierter Aufgaben wie die Berücksichtigung „der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise“ oder die Unterstützung der „Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich“ bestellt sein wird.