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1. April 2019

Ich frage die Staatsregierung, gab es nach Kenntnis der Staatsregierung bis dato auf dem Gelände des Fliegerhorsts Fürstenfeldbruck, nach Auskunft der Bundesregierung besteht hier der Verdacht auf PFC-Kontamination (BT-Drs. 18/5905), Untersuchungen nach Belastungen von Boden und/oder Grundwasser durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), wenn ja, welche Ergebnisse liegen hier vor für PFOS, PFHxS und PFNA im Boden und im Grundwasser, und, wenn nein, sieht die Staatsregierung Handlungsbedarf für entsprechende Untersuchungen im Kontext mit den laufenden Konversionsaktivitäten?


Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Auf dem angesprochenen Gelände selbst liegen keine der Staatsregierung bekannten Messergebnisse vor. Am nahegelegenen Maisacher (Gernlindener) Kiessee wurden vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) München Beprobungen auf PFC durchgeführt. Im Ergebnis wurde bei der letzten Beprobung im Jahr 2015 festgestellt, dass keiner der in den Leitlinien des LfU veröffentlichten Werte überschritten ist. Insoweit besteht zunächst kein prioritärer Handlungsbedarf im Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes. Teilflächen des Flugplatzes sind in ABuDIS als Altlastverdachtsflächen mit den Prioritäten „mittelfristig bzw. langfristig zu bearbeiten“ erfasst.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck wird im Zuge einer historischen Recherche weitere Informationen erheben. Daran wird sich dann die Durchführung einer orientierenden Untersuchung durch das WWA auf dem Gelände des Fliegerhorstes anschließen.

Im Zuge der Konversion werden Untersuchungen erforderlich sein. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Grundstücksbesitzerin ist und somit für evtl. anfallende Mehrkosten aufgrund von PFC-Belastungen oder möglicherweise sonstigen, derzeit noch unbekannten Altlasten aufkommen muss.

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