Ich frage die Staatsregierung,
wie ist der aktuelle Stand im Planungs- und Genehmigungsverfahren zum barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Puchheim (Bfu Puchheim).
weshalb wird von der Staatsregierung, konkret vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 11.02.2019 an die Stadt Puchheim, jetzt von der Stadt Puchheim eine „neue Beschlusslage“ eingefordert („es bedarf seitens der Stadt einer neuen Beschlusslage“), obwohl seitens der Stadt Puchheim, wie im übrigen auch seitens des Senioren- und des Behindertenbeirats Puchheims, stets die Variante mit einem neu-en Außenbahnsteig an der Nordseite, der Anhebung des Bahnsteigs im Süden und zwei Aufzugsanlagen (Variante 2b in der Machbarkeitsstudie von Schüßler Plan Ingenieur-gesellschaft mbh von 2014) favorisiert worden war, was gegenüber Vertretern des zu-ständigen Staatsministeriums und der DB AG auch immer so kommuniziert worden war, und
welche Auswirkungen hat die eingeschobene neuerliche Variantenbetrachtung nach Einschätzung der Staatsregierung auf die Zeitplanung – MD Helmut Schütz hatte dies-bezüglich bei einem Gespräch am 23.11.2018 mit Vertretern der Stadt Puchheim und des Puchheimer Behindertenbeirats von einem nur geringen Zeitverzug gesprochen – so wie die Zeitplanung im Programm Bahnausbau Region München mit „Inbetriebnahme Ende 2021 (ohne Berücksichtigung von Klagen)“ festgehalten und veröffentlicht ist?
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Die Deutsche Bahn (DB) und der Freistaat haben sich 2013/14 auf einen dreigleisigen Ausbau der S4 West zwischen Pasing und Eichenau verständigt. Damit waren auch die Voraussetzun-gen gegeben, den barrierefreien Ausbau der Station Puchheim noch vor einem Streckenausbau zu ermöglichen.
Zusammen mit der Stadt Puchheim wurde eine Untersuchung über mögliche Varianten des barrierefreien Stationsausbaus durchgeführt. Nach intensiver Variantendiskussion hat sich der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Puchheim am 9. Juni 2015 für die Variante 1a (Au-ßenbahnsteig am Gleis 1 und Mittelbahnsteig zwischen den Gleisen 2 und 3, barrierefreie Er-schließung mittels zusätzlicher, am östlichen Bahnsteigende gelegener Fußgängerunterführung mit Rampen und einem Aufzug zum Mittelbahnsteig, Höhe aller Bahnsteige 96cm) ausgespro-chen.
Dies war die Grundlage dafür, dass der Freistaat die DB mit der Erarbeitung der erforderlichen Planungen bis einschließlich der Erlangung von Baurecht beauftragt und hierfür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt hat.
In der Besprechung am 23. November 2018 hat der Freistaat dem Wunsch der Stadt Puchheim Rechnung getragen und die auf Basis des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Puchheim vom 9. Juni 2015 bei der Deutschen Bahn (DB) beauftragten Planungen für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Puchheim gestoppt. Dabei brachten die kommunalen Vertreter zum Ausdruck, dass sie den von der DB vorgesehenen und den gesetzlichen Vorga-ben entsprechenden barrierefreien Stationsausbau entgegen des Beschlusses der Stadt nun doch ablehnen und zum Teil Varianten mit einem grundlegend anderen Ausbau wünschen. Der Frei-staat hat sich bereit erklärt, diese noch von der Stadt Puchheim zu benennenden Varianten auf dem Niveau untersuchen zu lassen, die einen Vergleich mit der von der DB vorgelegten Pla-nung ermöglichen.
Um mit der DB die zusätzlichen Planungen inhaltlich als auch zeitlich vereinbaren und die hierfür erforderlichen Verträge schließen zu können, bedarf es seitens der Stadt Puchheim einer neuen Beschlusslage. In dem zu fassenden Beschluss sollen die für einen Vergleich zur beste-henden Planung der DB alternativ zu betrachtenden Ausbauvarianten eindeutig benannt sein.
Der Hinweis, dass mit dem Planungsstopp die zwischen Freistaat und DB vereinbarte Realisie-rung des barrierefreien Stationsausbaus bis 2021 nicht mehr möglich ist, ist den kommunalen Vertretern bewusst. Ein konkreter Zeitplan zur Realisierung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Puchheim kann derzeit nicht genannt werden.