Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten um zügige Behandlung des nachfolgenden Antrages.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber dem Projekt Südwestumfahrung Olching und legt die nachfolgende Positionierung der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag als Petition vor.
Wie schon in mehreren Beschlüssen festgehalten, lehnt der Gemeinderat Gröbenzell das Projekt „OU südwestlich Olching“ (im folgenden Text Südwestumfahrung genannt), im aktuellen Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in der Kategorie 1 UEB (1. Dringlichkeit Überhang) enthalten, aus mehrerelei Gründen ab.
Die durch die Realisierung der Südwestumfahrung neu entstehenden Verkehrsbelastungen überwiegen die Entlastungen bei weitem. Gleichzeitig kommt es zu massiven Eingriffen in Natur und Landschaft. Dafür sollen dann auch noch mehrere Millionen an Steuergeldern ausgegeben werden.
Zu Verkehrsbelastung/-entlastung
Die durch die Realisierung der Südwestumfahrung neu entstehenden Verkehrsbelastungen überwiegen die Entlastungen bei weitem. Folgt man den Ausführungen in den Projektunterlagen, so ist nur von einer leichten Verkehrsentlastung der Straßen, die bisher als Ortdurchfahrten in Olching dienen, auszugehen.[1] Interessanterweise wird jedoch im Planfeststellungsbeschluss mit der „nicht sehr großen Entlastung in der Ortsdurchfahrt“ pro Südwestumfahrung argumentiert, während umgekehrt die Mehrbelastung der Ortsdurchfahrt mitten durch Eichenau bagatellisiert wird („eine wahrnehmbare Lärmsteigerung wäre überschlägig erst bei einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens anzunehmen“). Von den Protagonisten des Projekts wird dann auch noch angeführt, dass es sich im Falle der Durchfahrt durch Eichenau „um eine Staatsstraße, also eine Straße von überörtlicher Bedeutung handle“. Für Olching scheint dieses Argument aber keine Rolle zu spielen.
Fakt ist in jedem Fall, dass ausweislich des der Bewertung des Projektes zugrunde gelegten Verkehrsgutachtens die Realisierung der Südwestumfahrung in Summe zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf den Staatsstraßen in den Gemarkungen der Stadt Olching und der Gemeinde Eichenau führen wird. So wird beispielweise für den Fall der Realisierung der Südwestumfahrung mit einer Verkehrszunahme von 23 % (+ 3.600 Kfz/24 h) auf der St 2345 nordwestlich der Plantrasse im Amper-Auwald gegenüber dem Prognose-Nullfall gerechnet.[2]
Zu den Eingriffen in Natur und Landschaft
Die Realisierung der Südwestumfahrung hätte massive Umweltbeeinträchtigungen zur Folge. Zu nennen sind hier die Gefährdung streng geschützter Arten, insbesondere einer lokalen Kiebitz-Population aber auch von Fledermausarten („Verschlechterung des Erhaltungszustandes“), das Durchschneiden eines bisher zusammenhängenden Erholungsraumes, Eintrag von Lärm in den regionalen Grünzug mit Erholungsfunktion sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes u.a. durch ein sieben Meter hohes Brückenbauwerk und durch die Trassierung der Südwestumfahrung auf einem Damm. Selbst in den Projektunterlagen des Staatlichen Bauamtes ist folgendes nachzulesen: „sehr hohe Beeinträchtigung durch Zerschneidung, Überbauung und Vermischung von Biotopstrukturen; Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; Vermischung von Freiflächen.“
Hinzu kommt, dass nahezu die gesamte Trasse der Südwestumfahrung im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs liegt. Zudem befindet sich der Anschlusskreisel der Südwestumfahrung zur St 2345 im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Oberes Ampertal“ er liegt im Überschwemmungsgebiet der Amper und er reicht hinein in das FFH-Gebiet Nr. DE 7635-301 „Ampertal“.
Zur Betroffenheit der Gemeinde Gröbenzell
Die Gemeinde Gröbenzell ist in mehrerlei Hinsicht vom Projekt Südwestumfahrung betroffen. Bereits jetzt treten bei Hochwasser beginnend an der B 2 Abflussanteile aus dem Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs in das Überschwemmungsgebiet des Gröbenbachs über,[3] und belasten die Stadt Puchheim und die Gemeinde Gröbenzell sowie die deren Bürgerinnen und Bürger der beiden genannten Kommunen. Wie oben ausgeführt liegt nahezu die gesamte Trasse der Südwestumfahrung, so wie geplant, im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs. Bei Realisierung des Vorhabens drohen eine nachteilige Beeinflussung des Hochwasserabflusses und der Höhe des Wasserstandes und somit der Übertritt weiterer Wassermengen in das Überschwemmungsgebiet des Gröbenbachs, was wiederum zu wachsenden Belastungen und Gefahren in Puchheim und Gröbenzell im Falle von Hochwasserereignissen führen würde.
Bereits bei Realisierung der Südwestumfahrung würde eine Mehrbelastung der St 2345 auch in dem Straßenabschitt, der mitten durch Gröbenzell führt, drohen. So ist beispielsweise in dem der Bewertung des Projektes zugrundegelegten Verkehrsgutachten ausgeführt, dass bei Realisierung der Südwestumfahrung die Entlastung im nördlichen Teil der Roggensteiner Straße 33 %, im südlichen Teil dieser Straße dagegen nur 7 % betragen würde. Ursächlich hierfür wäre, dass ein großer Teil der Autofahrer, die die Südwestumfahrung in Richtung Süden nutzen würden, dann aber auf der Roggensteiner Straße in Richtung Norden nach Olching hinein bis zur Johann-G-Gutenberg-Straße und von dort weiter bis ins Olchinger Gewerbgebiet bzw. weiter nach Gröbenzell bzw. durch Gröbenzell und Lochhausen hindurch bis zur A 99 fahren würden und umgekehrt.
Zu noch größere Verkehrsbelastungen in Gröbenzell, hier v.a. auf der eh schon massiv belasteten St 2345, würde es kommen, sollte nicht nur die Südwestumfahrung, sondern auch auch die Südostumfahrung gebaut werden. Tatsache ist, dass die Realisierung der Projekte Südwestumfahrung und Südostumfahrung Olchings nicht nur von der Stadt Olching, sondern auch von der staatlichen Straßenbauverwaltung als „Gesamtkonzept“ gesehen wurde. In den Planfeststellungsunterlagen zur Südwestumfahrung wurde diese als „erste Baustufe“ bezeichnet, es wurde auf die Verlängerung der Umfahrung „bis zur St 2345 nach Gröbenzell“ Bezug genommen, ja diese Verlängerung wurde sogar in der Argumentation zur Begründung des Vorhabens herangezogen.
Auf S. 35 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.09.2011 heißt es: „Es wir dabei nicht verkannt,dass es in der Stadt Olching zwar nur zu einer leichten, aber nach der Verkehrsuntersuchung nachweisbaren Verkehrsabnahme kommen wird und erst im Falle einer Verwirklichung der Umfahrung südöstlich Olching eine gravierende verkehrliche Entlasungswirkung … erreichbar wäre.“
[1] Siehe beispielsweise S. 34 und S. 35 im Planfeststellungsbeschluss vom 22.09.2011 („… nicht sehr großen Entlastung in der Ortsdurchfahrt“, „es wird nicht verkannt, dass es in der Stadt Olching nur zu leichten Verkehrsabnahmen kommen wird“.
[2] Siehe S. 43 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.09.2011. Die Verkehrszunahme entspricht ja auch den Zielen des Projektes, welche ausweislich der Projektunterlagen und des Planfeststellungsbeschlusses i.e.L. die Stärkung der „Sicherheit und Leichtigkeit“ und damit „die Erhöhung der Leistungsfähigkeit für den überregionalen Verkehr“ sind. Die St 2069 soll „im Bereich des Bauvorhabens die Streckencharakteristik einer freien Strecke mit höhengleichen Anschlüssen“ erhalten, eine „leistungsfähige Verbindung zwischen der B 471 und der B 2“ soll geschaffen werden.
[3] Dieser Übertritt, dessen Volumen im Falle des HQ100 nach hydraulischer Untersuchung 5,8 Kubikmeter in der Sekunde betragen soll, strömt nordöstlich des Oberen Laurenzerwegs in Puchheim in das linke Vorderland des Gröbenbachs.